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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 02/2019

§1 – Geltungsbereich-Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind die kreativen Textarbeiten und Leistungen sowie sämtliche weitere Tätigkeiten der Firma Wortkomposition, Inh. Judith Pirhofer.
(2) Diese AGB´s gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB´s gelten auch, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB´s abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbracht wird.
§ 2 – Angebot und Vertragsschluss
(1)Durch mündliche oder schriftliche Annahme eines Angebotes (durch Auftragsbestätigung oder mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen) an die Fa. Wortkomposition gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das die Fa. Wortkomposition innerhalb von fünf Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Textarbeit oder sonstigen Leistung annehmen kann.
 § 3 – Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(2) Im vereinbarten Entgelt sind alle gewünschten Korrekturen enthalten, die für das gewünschte Ergebnis notwendig sind. Änderungswünsche des Kunden während der Auftragserstellung, die zu Nacharbeiten führen, werden extra kalkuliert und führen zu einem höheren Endpreis.
(3) Die Firma Wortkomposition behält sich vor, auf den vereinbarten Preis eine 50 prozentige Vorleistung durch den Kunden bei Vertragsschluss sofort zu erbringen. Nach vollständiger Leistungserbringung tritt die die Fälligkeit der restlichen 50 Prozent ein. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang maßgebend. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag durch den Kunden entsteht ein Einbehaltungsrecht der bereits geleisteten 50 prozentigen Vorleistung.
(4) Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung sofort und ohne jeden Abzug zu leisten.
(5) Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
(7) Zahlungen durch Wechsel/ Scheck werden nicht akzeptiert.
(8) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von Wortkomposition anerkannt wurden.
(9) Soweit keine anderweitige Vereinbarung vorliegt, sind Fremd- und Nebenkosten, wie etwa Porto, Material, Kopien, Versand, Kuriere, Reisen, Hotel etc. gesondert zu vergüten.
(10) Befindet sich der Auftraggeber mehr als 10 Werktage im Zahlungsverzug, werden von der Firma Wortkomposition Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem gültigen Basiszinssatz geltend gemacht. Bis zur 2. Mahnung werden Mahngebühren i.H.v. 10 Euro erhoben. Mit der 3. Mahnung wird ein Rechtsanwalt bzw. ein Inkassobüro hinzugezogen. Diese Kosten werden bei Zahlungsverzug dem Auftraggeber auferlegt. Diese Regelung gilt ungeachtet der Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Auftraggeber.
(11) Bei regelmäßiger Beauftragung von freien Künstlern und Publizisten, auch der Fa. Wortkomposition, werden Abgaben an die Künstler-Sozialkasse (KSK) fällig, unabhängig davon, ob diese in der KSK pflichtversichert sind. Informationen erhalten Sie bei der KSK selbst oder bei Ihrem Steuerberater. 
§ 4 – Leistungszeit
(1) Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.
(2) Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Fa. Wortkomposition binnen zwei Wochen ab Auftragsvergabe ein Abstimmungsergebnis verlangen. Sollte die Durchführung der Arbeit weiterhin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein, behält sich die Fa. Wortkomposition vor, die Gesamtfälligkeit der Zahlung einzusetzen.
§ 5 – Urheber- und Nutzungsrechte, Abnahme
(1) Sämtliche Texte u.a. Arbeiten der Firma Wortkomposition unterliegen dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Aushändigung der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber bei der Fa. Wortkomposition, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.
(2) Im Falle einer Übertragung von Nutzungsrechten richtet sich deren Umfang ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Auftrags auf den Auftraggeber über.
(3) Werden Arbeiten später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Fa. Wortkomposition berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
(4) Etwaige Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
(5) Die Verwendung der Texte der Fa. Wortkomposition durch den Auftraggeber gelten als Abnahme der Arbeit. Gleiches gilt bei Zahlungseingang oder entsprechender Abnahmeerklärung. Die Nichtabnahme der Leistung muss binnen Zweiwochenfrist gegenüber der Firma Wortkomposition unter Angabe der Gründe schriftlich angezeigt werden. Eine Abnahmeverweigerung begründet sich nicht durch unwesentliche Abweichungen, wie etwa Zweifelsfälle der Rechtschreibung oder der Druckfarbe.
(6) Die eigenkreativen Arbeiten für den Auftraggeber dürfen von der Fa. Wortkomposition für Eigenwerbung unter Nennung des Namens des Auftraggebers verwendet werden. Von dieser Regelung sind nicht umgesetzte Entwürfe mit erfasst. Der Auftraggeber überlässt der Fa. Wortkomposition mindestens ein einwandfreies Dokument unentgeltlich.
§ 6 – Gestaltungsfreiheit, Eigentumsvorbehalt
(1) Die Fa. Wortkomposition hat bei der Auftragsbearbeitung Gestaltungsfreiheit. Mithin sind Reklamationen der Gestaltung auszuschließen.
(2) Es werden keine Eigentumsrechte übertragen, sondern nur Nutzungsrechte an den Entwürfen eingeräumt.
§ 7 – Treuebindung
Die Fa. Wortkomposition verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus fort.
§ 8 – Konkurrenzausschluss, Wettbewerbsverbot
Die Fa. Wortkomposition verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.
§ 9 – Haftung, Mitwirkung, Versand
(1) Die Fa. Wortkomposition haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zudem haftet die Fa. Wortkomposition nicht für Text- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme, Schlusskorrektur und Freigabe übersieht.
(2) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Betrages beschränkt, der für die betreffende Arbeit bzw. Leistung in Rechnung gestellt wird und entfällt, sobald die Texte, Entwürfe etc. durch den Auftraggeber freigegeben sind.
(3) Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe der Fa. Wortkomposition. Es besteht keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Layouts, der Arbeitsergebnisse und Ideen. Für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit haftet die Fa. Wortkomposition nicht.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Materialien bzw. übermittelten Dateien zur Veröffentlichung (Texte, Fotos, Grafiken etc.) berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Fa. Wortkomposition von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand von Unterlagen oder Dateien auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 10 – Vertragsbeendigungsklausel
Die Fa. Wortkomposition ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
§ 11 – Erfüllungsort-Rechtswahl-Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Fa. Wortkomposition – 89438 Holzheim. Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem Gerichtsstand Dillingen/Do. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt. 
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Haager Einheitlichen Kaufgesetze.
(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag mein Geschäftssitz.
(4) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 




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